Adipositas Zentrum Dortmund
Ohne Übergewicht durchs Leben
Leitung:
Prof. Dr. Ulrich Bolder
Bevor wir eine Operation in Betracht ziehen, behandeln wir den Patienten zunächst sechs Monate lang nach der von den Krankenkassen geforderten Dreisäulentherapie. Dieses sogenannte multimodale Therapiekonzept besteht aus:
1. einer Ernährungstherapie, die von unserem Ernährungsteam geplant und dokumentiert wird,
2. einer Bewegungstherapie, die den Patienten zu sportlichen Aktivitäten wie Schwimmen oder Walking motivieren soll,
3. einer Verhaltenstherapie, die den Betroffenen dabei unterstützt, seine Lebensgewohnheiten zu ändern sowie mit Problemen, Stress oder Angst anders umzugehen.
In dieser Zeit wird der Betroffene auch von einem Psychiater untersucht. So wollen wir mögliche psychische Ursachen für die Adipositas ausschließen.
Wenn Sie diese drei Komponenten des multimodalen Therapiekonzepts einhalten, ist der Gewichtsverlust vorprogrammiert. In der Regel können Sie nach einem halben Jahr mit 5 bis 10 Prozent weniger Gewicht rechnen. Das wünschen sich die Krankenkassen und ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Genehmigungsverfahren.
Die Krankenkassen bezahlen die Operation zur Gewichtsreduktion nur, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Im Wesentlichen orientiert man sich dabei am „Body Mass Index“ (BMI). Grundsätzlich gilt, dass der Zugang zu einem operativen Eingriff besteht, wenn der BMI über 35 kg/m2, bei gleichzeitig vorliegenden Begleiterkrankungen, beträgt. Ab einem BMI von 40 kg/m2 besteht die Indikation zu einer Adipositasoperation auch ohne, dass sich bereits eine Begleiterkrankung ausgebildet hat. Allerdings muss ein Vorbereitungsprogramm absolviert werden, um die Chance auf eine andauernde und nachhaltige Gewichtsreduktion zu erhöhen. Ab einem BMI von 50 kg/m2 besteht eine primäre Operationsindikation, da man davon ausgeht, dass ein Zuwarten und damit Fortbestehen des extremen Übergewichts den Gesundheitszustand nur weiter verschlechtert. Die ehemalige Praxis einen „Antrag“ auf eine Adipositasoperation bei der Krankenkasse zu stellen ist vollständig verlassen worden. Dem steht die aktuelle Gesetzgebung entgegen. Die Krankenkasse hat hinsichtlich der Genehmigung Ihrer Adipositasoperation kein Vorabprüfungsrecht. Deshalb entfällt auch das Recht auf eine Genehmigung oder Ablehnung. Ob Sie eine entsprechende Operation benötigen und wann diese in welcher Form durchgeführt werden sollte, wird deshalb von Ihnen in Abstimmung mit Ihrem Adipositasspezialisten festgelegt. Natürlich sind hierbei Regularien wie die Vorbereitungszeit und die Ernsthaftigkeit der Vorbereitung zu berücksichtigen. Alle diese Kriterien, nach denen das Vorbereitungsprogramm absolviert werden sollte, sind in den Leitlinien der Deutschen Adipositasgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie klar beschrieben.